In diesem Archiv finden Sie alle Artikel, die auch in der KFZ-Wirtschaft (2005-2009) zum Thema § 57a erschienen sind, im zeitlichen Überblick.
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Archiv KFZ-Wirtschaft
| Begutachtungsformblatt fünf Jahre aufbewahrung (07.02.2006) | |
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Neuerungen und Klarstellungen für 57a-Begutachtung - Teil 2 (erschienen 02/06) Das Ergebnis der jüngsten Tagung der Vertreter aus dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) und den zuständigen Landesbehörden ist der Erlass vom 7.12.2005 (GZ. BMVIT-179.500/0005-II/ST4/2005). Er stellt u. a. klar, dass das Begutachtungsformblatt, auch in elektronischer Form, fünf Jahre aufbewahrt werden muss. mehr lesen ...
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