(erschienen 01/09)
30.01.2009
§ 57a – Rück- und Ausblicke
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2008 hat - abgesehen von der Finanzkrise, die vor allem die Fahrzeugwirtschaft schwer getroffen hat - zum Thema "Pickerl" sehr viele Veränderungen mit sich gebracht. Das lag aber nicht nur an der großen 3. Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV), sondern generell vor allem an den allgemeinen Qualitätsanforderungen. Die Auswirkungen der umfangreichen behördlichen Revisionen wurden erst jetzt so richtig flächendeckend bemerkbar. Speziell in einigen Bundesländern sitzt bei etlichen Betrieben der Schrecken tief, nachdem zahlreiche Prüfermächtigungen entzogen wurden. Dies spricht sich auch schnell herum und somit stellt sich für viele die Frage, was tun damit es nicht auch bei einem selbst passiert.
Man kann die unterschiedlichsten Meinungen zur wiederkehrenden Begutachtung seitens der Betriebe vernehmen. Die einen sagen, dass der Aufwand mittlerweile ohnehin zu groß im Gegensatz zur unmittelbaren Verdienstmöglichkeit wurde und man hinsichtlich der Mängelbeurteilungen stets mit einem Fuß "im Kriminal" steht, weshalb ruhig andere Einrichtungen diese Arbeit durchführen sollten. Andere hingegen stehen im Rahmen der längeren Zwangspause nach einem Entzug kurz vor dem aus, wenn sich ohne Prüfermächtigung auch kein Reparatur-Folgegeschäft mehr ergibt.
Eines ist aber mittlerweile in ganz Österreich bei den meisten Begutachtungsstellen ganz klar erkennbar, nämlich das Bestreben zu noch mehr Qualität. Nur ist es nicht immer einfach, vor allem wenn die Kunden nicht mitspielen wollen. So mag es für den einen oder anderen Kunden überraschend sein, wenn es z.B. auf einmal keine kostenlose Nachüberprüfung mehr gibt und im Rahmen der notwendigen zweiten kompletten Begutachtung nach einer Selbstreparatur die vollen Kosten für eine wiederkehrende Begutachtung verrechnet werden. Oder wenn auf einmal Mängel für ein positives Gutachten nicht mehr toleriert werden, die noch bis vor einiger Zeit kein Problem darstellten.
Dass diesbezüglich noch nicht alle Betriebe mitspielen, bekommen vor allem diejenigen zu spüren, die sich an die gesetzlichen Regelungen halten wollen. "Dann fahre ich halt zum Betrieb xy, denn dort erlangt man bekanntlich immer ein Pickerl und die Reparaturkosten sind dort so und so günstiger", bekommt man dann häufig zu hören und die Angst bezüglich eines weiteren verlorenen Kunden ist in diesen Zeiten groß. Man sollte sich aber keinesfalls aufgrund dieser Ängste davon abhalten lassen, für durchgehende Qualität zu sorgen. Diesbezüglich ist auch klar zu sagen, dass es sich bei diesen Kunden ohnehin nicht um gute Kunden handelt, denn sonst würden sich nach einem Reparaturauftrag derartige Probleme gar nicht ergeben. Und wenn die Prüfermächtigung einmal entzogen wurde, sind es gerade diese Kunden, die sofort zu einem anderen Betrieb wechseln. Also wofür den Kopf hinhalten.
Immer wichtiger wird es in diesem Zusammenhang mit den Kunden über die konkreten gesetzlichen Bestimmungen zu reden und diese auch zu erklären (vorausgesetzt diese sind auch bekannt), um dadurch Verständnis zu erzeugen. Schlussendlich geht es ja um die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs und somit um die eigene Sicherheit des Kunden.
Und zum Beginn eines hoffentlich erfolgreichen Jahres 2009 noch eine Botschaft: Was sollen Kunden von der Qualität der wiederkehrenden Begutachtung halten, wenn der Preis dafür lächerlich gering bzw. diese gar kostenlos ist? Nur Mut, es geht auch anders.

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