25.01.2010
EU-RL 595/2009: Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (EURO VI)

Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine neue Einzelverordnung im Rahmen des gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahrens gemäß der Richtlinie 2007/46/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie). Die Anhänge IV, VI und XI der genannten Richtlinie werden durch Anhang II der Euro VI- Verordnung daher entsprechend geändert werden.
Auf Wunsch des Europäischen Parlaments wurde bei gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für Kraftfahrzeuge ein neues Regulierungskonzept eingeführt. Demzufolge werden in dieser Verordnung lediglich grundlegende Vorschriften zu Fahrzeugemissionen festgelegt werden, während die technischen Spezifikationen in Durchführungsmaßnahmen festgelegt werden sollten, die im Ausschussverfahren erlassen werden.
Gemäß Art. 8 dieser VO sind die neuen Emissionsgrenzwerte für die EG- Typengenehmigung oder die nationale Typengenehmigung für neue Fahrzeug- oder Motorentypen ab dem 31. Dezember 2012 anwendbar.
Ab dem 31. Dezember 2013 sind Übereinstimmungsbescheinigung gemäß der Richtlinie 2007/46/EG für neue Fahrzeuge nicht mehr gültig, sofern sie der Euro VI- VO und ihren Durchführungsbestimmungen nicht entsprechen; nationale Behörden müssen Zulassung, Verkauf und Inbetriebnahme von derartigen Fahrzeugen- und Motorentypen ab diesem Zeitpunkt untersagen.

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